Rechtliches
AGB
Präambel
Falkenberg & Co. ist ein Immobilienmaklerunternehmen mit Sitz in München, das sich auf den Nachweis und die Vermittlung von Kauf-, Verkaufs-, Miet- und Pachtgelegenheiten für Wohn- und Gewerbeimmobilien in München und Umgebung spezialisiert hat. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Falkenberg & Co. und ihren Auftraggebern umfassend und abschließend, soweit nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart wird.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Vermittlungs- und Nachweistätigkeiten zwischen der Falkenberg & Co. GbR (nachfolgend „Falkenberg & Co.", „wir" oder „Makler"), vertreten durch Friedrich Falkenberg und Maximilian Plumm, und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde", „Auftraggeber" oder „Sie"), gleich ob es sich um Verkäufer, Käufer, Vermieter, Mieter, Pächter oder Verpächter von Immobilien handelt.
(2) Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
- a) „Hauptvertrag" den vom Kunden angestrebten Kauf-, Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrag über eine Immobilie, dessen Zustandekommen durch die Maklertätigkeit gefördert werden soll;
- b) „Objekt" die jeweilige Immobilie (Grundstück, Wohnung, Haus, Gewerbeeinheit etc.), auf die sich die Maklertätigkeit bezieht;
- c) „Nachweismakler" die Tätigkeit, dem Kunden die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags nachzuweisen, ohne selbst vermittelnd auf den Vertragsschluss einzuwirken;
- d) „Vermittlungsmakler" die Tätigkeit, durch aktive Einwirkung auf eine oder beide Vertragsparteien den Abschluss des Hauptvertrags zu fördern;
- e) „Verbraucher" jede natürliche Person, die den Maklervertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB);
- f) „Unternehmer" jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Maklervertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich differenziert wird. Bestimmungen, die ausschließlich Verbraucherschutzrecht betreffen (z. B. Widerrufsrecht), gelten nur im Verhältnis zu Verbrauchern.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Falkenberg & Co. ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Falkenberg & Co. in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, auf der Website abrufbaren Fassung auch für alle zukünftigen, gleichartigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, es sei denn, es handelt sich um einen Verbrauchervertrag, bei dem eine erneute Einbeziehung gesetzlich erforderlich ist.
(6) Individuelle Vereinbarungen (z. B. im Maklervertrag, Alleinauftrag, Exposé oder in gesonderter Korrespondenz) haben stets Vorrang vor diesen AGB, soweit sie diesen widersprechen.
(7) Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht wirksam einbezogen worden oder unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt; es gilt ergänzend § 18 (Salvatorische Klausel).
§ 2 Vertragspartner, Erlaubnis und Tätigkeitsbereich
(1) Anbieter der nachfolgend beschriebenen Maklerleistungen ist:
Falkenberg & Co. GbR
Einsteinstraße 174, 81677 München
Telefon: +49 151 5055 4443 · E-Mail: kontakt@falkenberg.group
(2) Falkenberg & Co. ist als gewerblicher Immobilienmakler tätig; für die Tätigkeit gelten insbesondere § 34c Gewerbeordnung (GewO) sowie die MaBV. Weitere berufsrechtliche Angaben und die zuständige Aufsichtsbehörde finden sich im Impressum unserer Website.
(3) Falkenberg & Co. unterliegt den berufsrechtlichen Pflichten aus der MaBV sowie den einschlägigen Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG).
(4) Der Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:
- a) den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags über Immobilien (Nachweismakler);
- b) die Vermittlung solcher Verträge (Vermittlungsmakler);
- c) die Erstellung von Exposés, Objektbeschreibungen, Wertermittlungen, Marktanalysen und Beratungsleistungen;
- d) die Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen, einschließlich digitaler Besichtigungen;
- e) die Unterstützung bei der Zusammenstellung objektbezogener Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge, Energieausweise, Baupläne);
- f) die Koordination zwischen den an der Transaktion Beteiligten (Notare, Kreditinstitute, Hausverwaltungen etc.);
- g) die Beratung zu regionalen Marktverhältnissen ohne verbindliche Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV, sofern nicht gesondert beauftragt;
- h) sonstige, im Einzelfall gesondert vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Home-Staging, Fotografie, Grundrisse).
(5) Falkenberg & Co. erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im engeren Sinne. Entsprechende Hinweise erfolgen unverbindlich und ersetzen nicht die Beratung durch Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Finanzierungsspezialisten.
§ 3 Zustandekommen des Maklervertrags
(1) Ein Maklervertrag kommt zustande durch:
- a) ausdrückliche schriftliche oder in Textform abgegebene Erklärung des Kunden, insbesondere durch Unterzeichnung eines Maklerauftrags oder Alleinauftrags; oder
- b) konkludentes Verhalten, insbesondere durch die widerspruchslose Entgegennahme eines Nachweises oder Vermittlungsangebots in Kenntnis der Provisionspflicht, gefolgt von der Wahrnehmung der nachgewiesenen Gelegenheit (z. B. Besichtigung, Vertragsverhandlungen, Abschluss des Hauptvertrags).
(2) Falkenberg & Co. weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Übersendung eines Exposés, eines Objektnachweises oder der Teilnahme an einer Besichtigung — sofern zuvor auf die Provisionspflicht und deren Höhe hingewiesen wurde — ein Maklervertrag zustande kommen kann, auch ohne gesonderte schriftliche Auftragserteilung.
(3) Bloße Kontaktaufnahmen, allgemeine Interessenbekundungen oder die Bitte um nicht objektbezogene Informationen begründen für sich genommen noch keinen provisionspflichtigen Maklervertrag.
(4) Ein Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag bedarf der Textform gemäß § 126b BGB sowie einer gesonderten, ausdrücklichen Vereinbarung mit klar bezeichneter Laufzeit.
(5) Falkenberg & Co. ist berechtigt, den Abschluss eines Maklervertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(6) Der Maklervertrag kommt in deutscher Sprache zustande. Dem Kunden wird empfohlen, sämtliche Vertragsunterlagen eigenständig zu archivieren.
§ 4 Leistungen des Maklers
(1) Falkenberg & Co. wird sich nach besten Kräften und unter Beachtung der üblichen Sorgfalt bemühen, dem Kunden Gelegenheiten zum Abschluss des gewünschten Hauptvertrags nachzuweisen bzw. einen solchen zu vermitteln.
(2) Der Makler schuldet kein bestimmtes Ergebnis (insbesondere keinen Vertragsabschluss und keinen bestimmten Preis), sondern lediglich eine ordnungsgemäße, sorgfältige Bemühung (reine Dienstleistungspflicht, kein Werkerfolg).
(3) Falkenberg & Co. ist berechtigt, für mehrere Auftraggeber gleichzeitig — auch für Verkäufer und Kaufinteressent desselben Objekts (Doppeltätigkeit gem. § 654 BGB) — tätig zu werden, sofern gesetzlich zulässig. Der Kunde wird hierüber informiert; Falkenberg & Co. verpflichtet sich zu neutraler, sachlicher Information beider Seiten.
(4) Angaben in Exposés und Unterlagen beruhen, soweit nicht anders gekennzeichnet, auf Angaben des Verkäufers/Vermieters, amtlichen Unterlagen oder öffentlich zugänglichen Quellen. Falkenberg & Co. prüft diese im zumutbaren Rahmen, übernimmt jedoch, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder ausdrücklicher Garantie.
(5) Flächen-, Zimmer- und Maßangaben sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, als ungefähre („ca."-)Angaben zu verstehen und stellen keine zugesicherte Eigenschaft i. S. d. § 434 BGB dar.
(6) Falkenberg & Co. behält sich vor, Objekte kurzfristig aus der Vermarktung zu nehmen, und wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
§ 5 Provisionsanspruch (Maklerlohn)
(1) Für den Nachweis der Gelegenheit bzw. die Vermittlung eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrags schuldet der Kunde eine Provision nach Maßgabe des jeweiligen Maklervertrags bzw. der im Exposé genannten Provisionshöhe.
(2) Der Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des nachgewiesenen bzw. vermittelten Hauptvertrags, sofern ein ursächlicher Zusammenhang (Kausalität) besteht. Ausreichend ist Mitursächlichkeit.
(3) Bestellerprinzip bei Vermietung von Wohnraum (§§ 656a–656d BGB): Bei der Vermittlung von Wohnraum-Mietverträgen gilt das gesetzliche Bestellerprinzip. Die Provision schuldet grundsätzlich derjenige, der Falkenberg & Co. mit der Mietersuche beauftragt hat (in der Regel der Vermieter). Eine Abwälzung auf den Mieter ist nur im engen Rahmen des § 656d BGB möglich.
(4) Provisionsteilung bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien (§ 656c BGB): Wird Falkenberg & Co. für Verkäufer und Käufer eines mit Wohnraum bebauten bzw. dafür vorgesehenen Grundstücks tätig, gilt § 656c BGB (hälftige Teilung bzw. gesetzlich zulässige Ausnahme).
(5) Bei Gewerbeimmobilien sowie unbebauten oder nicht zu Wohnzwecken bestimmten Grundstücken gelten die §§ 656c, 656d BGB nicht; die Provisionsregelung erfolgt hier ausschließlich nach individueller Vereinbarung.
(6) Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Exposé, dem Maklervertrag oder einer individuellen Vereinbarung. Sämtliche Provisionsangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(7) Der Provisionsanspruch entfällt nicht dadurch, dass der Hauptvertrag mit einer vom Kunden benannten dritten Person geschlossen wird, sofern wirtschaftliche Identität mit dem Interessenten besteht.
(8) Nachwirkungsfrist: Kommt der Hauptvertrag zu wirtschaftlich im Wesentlichen gleichen Bedingungen erst nach Beendigung des Maklervertrags zustande, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn a) der Abschluss innerhalb einer angemessenen Frist (i. d. R. bis zu 12 Monate) erfolgt und b) die Tätigkeit ursächlich oder mitursächlich war.
(9) Scheitert der Hauptvertrag oder wird er später rückgängig gemacht, berührt dies den bereits entstandenen Provisionsanspruch grundsätzlich nicht, sofern der Hauptvertrag zunächst wirksam zustande gekommen war.
(10) Ein Aufwendungsersatzanspruch neben der Provision (§ 652 Abs. 2 BGB) besteht nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung.
§ 6 Fälligkeit, Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Die Provision ist mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrags entstanden und nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung binnen 14 Kalendertagen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Bei notariellen Kaufverträgen wird empfohlen, die Fälligkeit der Provision mit der Fälligkeit des Kaufpreises zu koppeln; eine solche Kopplung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt in Textform unter Angabe der Merkmale des § 14 UStG.
(4) Zahlungen sind per Überweisung zu leisten. Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Falkenberg & Co. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Ersatz weiterer Verzugsschäden zu verlangen.
(6) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 7 Mitwirkungs- und Auskunftspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu:
- a) den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Objekts (z. B. Belastungen, Baumängel, Vorkaufsrechte, Altlasten, Mietverhältnisse);
- b) seiner Person, Bonität sowie weiteren Beteiligten, soweit zur Durchführung und Erfüllung gesetzlicher Sorgfaltspflichten (insb. GwG) erforderlich;
- c) bereits bestehenden eigenen Kontakten zu potenziellen Vertragspartnern hinsichtlich desselben Objekts.
(2) Erfährt der Kunde von einem Vertragsabschluss hinsichtlich eines nachgewiesenen Objekts, ist er verpflichtet, Falkenberg & Co. unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, in Textform zu informieren.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, nachgewiesene Gelegenheiten nicht ohne vorherige Information an Dritte weiterzugeben.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Besichtigungstermine einzuhalten oder spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
(5) Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflichten und entsteht ein Schaden, ist er zum Ersatz verpflichtet.
(6) Der Kunde stellt Falkenberg & Co. auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen/unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, sofern ihn ein Verschulden trifft.
§ 8 Pflichten des Maklers
(1) Falkenberg & Co. verpflichtet sich zur sorgfältigen, gewissenhaften Ausübung der Maklertätigkeit unter Beachtung von § 34c GewO und der MaBV.
(2) Alle erlangten personenbezogenen und objektbezogenen Daten werden vertraulich und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt (siehe Datenschutzerklärung).
(3) Falkenberg & Co. klärt den Kunden über bekannte, für dessen Entscheidung wesentliche Umstände des Objekts auf.
(4) Falkenberg & Co. dokumentiert die wesentlichen Schritte der Vermittlungstätigkeit in nachvollziehbarer Form.
(5) Falkenberg & Co. informiert den Kunden unverzüglich über den Wegfall der Verfügbarkeit eines nachgewiesenen Objekts.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Schließt ein Verbraucher (§ 13 BGB) den Maklervertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. über die Website, per E-Mail, Telefon oder Messenger) oder außerhalb der Geschäftsräume ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Falkenberg & Co. GbR
Einsteinstraße 174, 81677 München
E-Mail: kontakt@falkenberg.group
Telefon: +49 151 5055 4443
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; Entgelte werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung nicht berechnet.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts / Wertersatz
Haben Sie verlangt, dass die Maklerleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Falkenberg & Co. GbR, Einsteinstraße 174, 81677 München, kontakt@falkenberg.group
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Maklerleistung: ____________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB, insbesondere wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Erfüllung bestätigt hat.
(3) Kein Widerrufsrecht besteht für Verträge, die außerhalb von Fernabsatz- oder Außergeschäftsraum-Situationen (z. B. persönlicher Vertragsschluss in den Geschäftsräumen) abgeschlossen werden.
§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Sofern kein Alleinauftrag vereinbart wurde, kann der einfache Maklervertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Frist in Textform gekündigt werden, soweit nicht bereits ein provisionsauslösender Vertragsabschluss erfolgt ist oder eine Nachwirkungsfrist gem. § 5 Abs. 8 greift.
(2) Ein Alleinauftrag wird für die im Auftrag genannte Laufzeit (i. d. R. bis zu 6 Monate) geschlossen und verlängert sich nicht automatisch, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(3) Ein qualifizierter Alleinauftrag bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 11 Haftung
(1) Falkenberg & Co. haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder Arglist.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Falkenberg & Co. auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei ausdrücklichen Garantien, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(5) Falkenberg & Co. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben Dritter, sofern diese nicht eigenständig überprüfbar waren und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(6) Falkenberg & Co. haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion, insbesondere nicht für Bonität oder Vertragstreue der anderen Partei.
(7) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen (Objekt- und Preisdetails, persönliche Daten der Gegenpartei, interne Geschäftsinformationen) nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort, soweit die Informationen nicht öffentlich zugänglich sind oder ihre Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Falkenberg & Co. veröffentlicht Objektdaten und -fotos nur im Rahmen der vereinbarten Vermarktungsstrategie und führt auf Wunsch eine diskrete Vermarktung durch.
§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Von Falkenberg & Co. erstellte Exposés, Fotografien, Grundrisse, Texte, Videos und virtuelle Rundgänge unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt.
(2) Dem Kunden wird für die Dauer der Vermarktung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zum Zweck der Objektsuche bzw. -vermarktung eingeräumt.
(3) Eine Weitergabe von Unterlagen an Dritte (z. B. andere Makler, Vergleichsportale) ohne Zustimmung ist nicht gestattet.
§ 14 Datenschutz
Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.falkenberg.group/datenschutz. Diese ist integraler Bestandteil der Kundenbeziehung, jedoch kein Vertragsbestandteil im engeren rechtsgeschäftlichen Sinne.
§ 15 Änderungen der AGB
(1) Falkenberg & Co. behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslagen, Rechtsprechung, technische Gegebenheiten oder Geschäftsprozesse erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
(2) Über wesentliche Änderungen werden bestehende Kunden mit laufenden Vertragsverhältnissen in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird gesondert hingewiesen.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften umgangen werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Falkenberg & Co. (München).
(3) Zwingende gesetzliche Regelungen zum Verbrauchergerichtsstand (§§ 29c, 38 ZPO) bleiben unberührt.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Falkenberg & Co. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Maklervertrag durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Falkenberg & Co.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen ist der Geschäftssitz von Falkenberg & Co., soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Stand: Juli 2026 · Falkenberg & Co. GbR